DSGVO – Datenschutzgrundverordnung
Die neue DSGVO wird die vorhandenen BDSG ergänzen und teilweise ersetzen. Für Betreiber von Webseiten und Firmeninhaber gibt es einige sehr wichtige Dinge zu beachten.
- Alle Webseiten, die ein Kontaktformular enthalten, dürfen die eingegebenen Daten nur noch verschlüsselt übertragen.
Was bedeutet das? Entweder muss Ihre Webseite auf SSL umgestellt werden oder das Kontaktformular muss weg. - Die Datenschutzerklärung muss in jedem Fall angepasst werden, damit sie die Anforderungen an die neue Rechtslage erfüllt.
- Gespeicherte Daten ihrer Kunden müssen sicher aufbewahrt werden (gegen Verlust und unberechtigten Zugriff geschützt usw.). Außerdem müssen Sie auf Nachfrage Ihren Kunden genau erklären können, wer Zugriff auf Ihre Daten hat, wie lange Sie die Daten speichern und Sie müssen genau erklären können, welche Maßnahmen Sie ergreifen, damit die Daten sicher und vollständig gelöscht werden, wenn der Kunde das verlangt.
- Falls Sie Ihren Zulieferern Ihre Kundendaten übermitteln, benötigen Sie mit diesen eine Vereinbarung zur Auftragsdatenvereinbarung.
- Ihre Mitarbeiter sollten unbedingt eine Verschwiegenheitsverpflichtung unterschreiben.
…und vieles mehr!
Was kann denn passieren?
Die Strafen für Verstöße wurden drastisch erhöht! Es drohen immense Bußgelder und es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Abmahnanwälte nach Ihren Fehlern suchen und Ihnen eine Abmahnung schicken.
Bitte kümmern Sie sich zeitnah um dieses Thema! Ab 28. Mai 2018 tritt die neue Verordnung in Kraft. Für weitere Infos rufen Sie uns gerne an.